Finanzsenat - 16.07.2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 16.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 17:55 Uhr) | |||||
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Erweiterung des BRK-Bauernhofkindergartens um eine Krippen- und eine Kindergartengruppe Wildensorg, Schneisenweg - Tischvorlage -
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: 1. Der Bedarf von 25 Kindergartenplätzen und 12 Kinderkrippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für Erweiterung des BRK-Bauernhofkindergartens, Schneisenweg in 96049 Bamberg, wird als notwendig anerkannt. 2. Die Bau- und Betriebsträgerschaft für das BRK Kinderhaus Wildensorg wird dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Bamberg übertragen 3. Dem Bauträger der Maßnahme wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 90% für die neuen Plätze bzw. 62,5% für die Bestandsplätze gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 %, somit
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal 1.508.540,40 €
und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% für die neuen Plätze bzw. 62,5% für die Bestandsplätze. 4. Die Stadt Bamberg gewährt dem Bauträger für die Mehraufwendungen wegen der Mittagsbetreuung der Schule weiterhin einen Baukostenzuschuss von 77.000,00 € 5. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 6. Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme Erweiterung des BRK-Bauernhofkindergartens, Schneisenweg in 96049 Bamberg durch das Bayer. Rote Kreuz, Kreisverband Bamberg in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu. 7. Dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Bamberg wird das noch exakt zu vermessende Grundstück im Wege des Erbbaurechts überlassen. Das Nähere regelt der mit der Stadt Bamberg noch abzuschließende Vertrag.
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