Stadtrat der Stadt Bamberg - 23.07.2019
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Di., 23.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Vollsitzung
- Raum:
- Spiegelsaal der Harmonie, Harmonie, E.T.A.-Hoffmann-Platz 1, 96047 Bamberg
- Ort:
- E.T.A.-Hoffmann-Platz 1, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Gemischte Beratung (14:30 - 19:15 Uhr) | |||||
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Anpassung der Kostenrichtwerte; Dadurch veranlasste Änderungen für die Maßnahmen St. Urban, Jean Paul und St. Johannes Tischvorlage
Beschluss
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
1. Dem Bauträger der Maßnahme Generalsanierung mit Erweiterung um 1 Krippengruppe des Kindergarten St. Urban, der Kath. Filialkirchenstiftung St. Urban, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal 2.108.618,00 €
und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 % für die neuen Krippenplätze und in Höhe von 62,5% für die Generalsanierung. 2. Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau der Kindertagesstätte Jean Paul, dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal 2.659.376,00 €
und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.
3. Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau des Kindergarten St. Johannes, der Kath. Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal 2.298.862,00 €
und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% für die neuen Krippenplätze und in Höhe von 62,5% für die Bestandsplätze. 4. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
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