Stadtrat der Stadt Bamberg - 29.09.2010
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 29.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Spiegelsaal der Harmonie, Harmonie, E.T.A.-Hoffmann-Platz 1, 96047 Bamberg
- Ort:
- E.T.A.-Hoffmann-Platz 1, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 19:30 Uhr) | |||||
geändert beschlossen
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Jako-Arena - Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Der Vorsitzende, Oberbürgermeister Starke, unterbricht für ca. 5 Minuten die Sitzung.
Vortrag: Oberbürgermeister Starke, Herr Dr. Beck, Geschäftsführer Kemmer
Der Geschäftsordnungsantrag von Stadtratsmitglied Deuber
Auf Schluss der Rednerliste
wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Der Antrag von Oberbürgermeister Starke
auf namentliche Abstimmung
wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 41 Nein-Stimmen: 3 Beschluss1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Dem Kauf der Darlehensforderungen der Sparkasse Bamberg gegenüber der Sabo Vermögens- und Beteiligungs GmbH durch die Stadtbau GmbH Bamberg auf Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfs (Anlage Nr. 1) wird zugestimmt.
3. Der Gründung einer Besitzgesellschaft (Bamberg Arena GmbH) auf Grundlage des vorgelegten Entwurfes der Gründungsurkunde (Anlage Nr. 2) und des vorgelegten Satzungsentwurfes (Anlage Nr. 3) wird zugestimmt. Zu den Gründungsgeschäftsführern werden Herr Heinrich Kemmer und Herr Klaus Rubach bestellt. Die Geschäftsführer werden von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
4. Der Gründung einer Betriebsgesellschaft (BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft mbH) auf Grundlage des vorgelegten Entwurfes der Gründungsurkunde (Anlage Nr. 4) und des vorgelegten Satzungsentwurfes (Anlage Nr. 5) wird zugestimmt. Zum Gründungsgeschäftsführer wird Herr Horst Feulner bestellt. Der Geschäftsführer wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
5. Der Löschung der Dienstbarkeit zur Mitbenutzung der Arena zugunsten der Stadt Bamberg wird zugestimmt.
6. Dem Erwerb der Arena durch die Bamberg Arena GmbH auf Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfes (Anlage Nr. 6) wird zugestimmt.
7. Der Verpachtung der Arena an die BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft mbH auf Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfes (Anlage Nr. 7) wird zugestimmt.
8. Der Geschäftsbesorgung für die BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft mbH durch die BSG Bamberger Service GmbH auf Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfes (Anlage Nr. 8) wird zugestimmt.
9. Dem Abschluss des Gesellschafterdarlehensvertrages zwischen der Stadtbau GmbH und der Bamberg Arena GmbH auf Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfes (Anlagen Nr. 9) wird zugestimmt.
10. Dem Abschluss des Mietvertrages zwischen der BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft mbH und der Franken 1st GmbH auf Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfes (Anlage Nr. 10) wird vorbehaltlich einer Sicherung der geplanten Vermarktungspauschale durch die Franken 1st GmbH zugestimmt.
11. Der vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt a) die zur Umsetzung des Konzepts gegebenenfalls erforderlichen Änderungen, Ergänzungen, Optimierungen und Zwischenschritte auf dem Verwaltungswege vorzunehmen, b) ggf. redaktionelle Änderungen an den Verträgen sowie Änderungen aufgrund kommunal-, steuer- oder insolvenzrechtlicher Vorgaben vorzunehmen, c) die Besetzung des Aufsichtsrates der neu zu errichtenden Bamberg Arena GmbH noch im laufenden Jahr im Stadtrat behandeln zu lassen.
12. Darüber hinaus werden die Geschäftsführer der neu zu gründenden Besitz- und der Betriebsgesellschaft beauftragt, zusammen mit der Verwaltung das Erwerbs- und Betriebsmodell weiter zu optimieren. Dieser Optimierungsauftrag beinhaltet insbesondere das Einholen, Auswerten und Verhandeln von Angeboten potentieller Käufer und/oder Betreiber der Arena. Dem Stadtrat ist hierüber regelmäßig Bericht zu erstatten. Spätestens nach Ablauf von 6 Monaten erfolgt ein erster Zwischenbericht.
13. Der fraktionsübergreifende Antrag vom 01.09.2010 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
14. Für den Fall, dass die Oberfrankenstiftung den Erwerb der Arena durch den Konzern Stadt Bamberg fördert, wird einer Beteiligung der Stadt oder eines gemeinnützigen Trägers an der neu zu gründenden Besitzgesellschaft in Höhe der Zuwendung der Oberfranken-Stiftung zugestimmt. Eine Verlustübernahme der Stadt ist für diesen Fall vertraglich auszuschließen. Entsprechende rechtliche Verpflichtungen dürfen erst eingegangen werden, wenn ein Bewilligungsbescheid oder eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn der Oberfranken-Stiftung vorliegt.
15. Der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg wird beauftragt, bei den Verhandlungen über die Hallennutzungsgebühr für die Brose-Baskets dahingehend einzuwirken, dass sich die Brose- Baskets mit einer einmaligen Zahlung von 500.000 Euro an der Finanzierung der Arena beteiligen. |
geändert beschlossen
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