Konversions- und Sicherheitssenat - 22.01.2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Konversionssenates
- Gremium:
- Konversions- und Sicherheitssenat
- Datum:
- Mi., 22.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung des Konversions- und Sicherheitssenates
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 17:30 Uhr) | |||||
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet "Warner Barracks" gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) - Sachstandsbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ziele und Maßnahmen - Beschluss der Ziele und Maßnahmen im Untersuchungsgebiet - Satzungsbeschluss gemäß § 142 Abs. 3 BauGB
Beschluss
Kenntnis.
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1- 1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 29.04.2020 folgende Satzung:
SATZUNG
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Das Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Warner Barracks“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 22.01.2020 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegung Flurnummern aufgelöst und neue Flurnummern gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Grundstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Teils des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.
§ 3 Sanierungsziele und Rahmenplan
Die Durchführung der Inhalte des städtebaulichen Rahmenplans „Warner Barracks 2035“ ist Ziel der Sanierung. Die Sanierungsziele werden gebilligt. Rahmenplan und Sanierungsziele sind im Verlauf der Sanierung fortzuschreiben und zu präzisieren.
§ 4 Genehmigungsverfahren
§ 144 BauGB findet Anwendung. Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Rathausjournal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg rechtsverbindlich.“
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ungeändert beschlossen
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