Finanzsenat - 02.12.2020
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 02.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung des Finanzsenates
- Raum:
- Hegelsaal, Konzert- und Kongresshalle, Mußstraße 1, 96047 Bamberg
- Ort:
- Mußstraße 1, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Öffentlicher Teil (14:30 - 19:20 Uhr) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sitzungsvorlage wurde in die 2. Lesung verwiesen.
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Haushaltsberatungen 2021 Vollzug des Vermögenshaushaltes 2021 Sperren und Mittelfreigaben
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2021 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.
2. Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2021 gesperrt.
3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung zu leisten sind;
b) die Haushaltsmittel für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2020 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2020 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen; c) die Haushaltsmittel der UAe 3600, 6160, 6200, 6300, 7915, 8550, 8800 und 8830 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz; d) die Haushaltsmittel des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“; e) die Haushaltsmittel im Bereich „Städtebauförderung“, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen; f) die Haushaltsmittel des Globalbetrags Investitionsmaßnahmen (HSt. 60000.94990). Das Kämmereiamt kann im Bedarfsfall erforderliche Mittelverschiebungen veranlassen; g) die Haushaltsmittel des Globalbetrags Fahrradmaßnahmen (HSt. 63000.96000). Das Kämmereiamt kann im Bedarfsfall erforderliche Mittelverschiebungen veranlassen; h) die Haushaltsmittel der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes) Ansatz:
i) Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.
j) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.
k) Mittelfreigabe zu 25 % nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung
l) die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a.“ des Einzelplanes 2 „Schulen“ sowie der Ansatz der Haushaltsstelle 29500.93540 „Lehr- und Unterrichtsmittel“ (Freigabe: 100 v. H.);
m) die Haushaltsmittel des Budgetrings 516 werden zum Beginn eines jeden Quartals in 25 % Schritten freigegeben;
n) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.
4. Die beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen bleiben zunächst gesperrt und können nach Beantragung von der Fachdienststelle durch das Kämmereiamt freigegeben werden.
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Sitzungsvorlage wurde in die 2. Lesung verwiesen.
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