Finanzsenat - 02.12.2020
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 02.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung des Finanzsenates
- Raum:
- Hegelsaal, Konzert- und Kongresshalle, Mußstraße 1, 96047 Bamberg
- Ort:
- Mußstraße 1, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (14:30 - 19:20 Uhr) | |||||
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Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bamberg
Beschluss
1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, die nachfolgende Satzung zu beschließen:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung)
Vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung) vom 13.11.2006 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 01.12.2006 Nr. 25) wird wie folgt geändert:
§ 5 erhält folgende neue Fassung: „§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 84,00 Euro, für den zweiten Hund 131,00 Euro, für jeden weiteren Hund 155,00 Euro.
Die Steuer für einen Kampfhund beträgt 612,00 Euro.
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Bamberg, STADT BAMBERG
Andreas Starke Oberbürgermeister
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