Stadtrat der Stadt Bamberg - 24.03.2021
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Raum:
- Brose Arena Business Lounge, Forchheimer Str. 15 , 96050 Bamberg
- Ort:
- Forchheimer Str. 15, 96050 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (16:00 - 19:10 Uhr) | |||||
geändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
Erlass einer Satzung über die öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise
Beschluss
1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die Satzung über die öffentliche Bekanntmachung in der Stadt Bamberg in ortsüblicher Weise:
Satzung der Stadt Bamberg über die öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise (Bekanntmachungssatzung) Vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen, die in ortsüblicher Weise zu geschehen haben, werden im Amtsblatt der Stadt Bamberg vorgenommen. Besondere gesetzliche Regelungen, insbesondere zur zusätzlichen Veröffentlichung in weiteren Medien, bleiben hiervon unberührt. (2) Das Amtsblatt der Stadt Bamberg ist online im Internetauftritt der Stadt Bamberg (www.stadt.bamberg.de) dergestalt abrufbar, dass es von den Nutzerinnen und Nutzern selbst gespeichert und ausgedruckt werden kann. Das Amtsblatt ist als Druckausgabe beim Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bamberg erhältlich und kann dort angefordert werden. (3) Kann zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben, Gesundheit oder zum Schutz von Sachgütern der nächstmögliche Zeitpunkt für eine Bekanntmachung nach Absatz 1 nicht abgewartet werden, so wird die Allgemeinverfügung im Internetauftritt der Stadt Bamberg (www.stadt.bamberg.de), in Rundfunk oder Medien oder durch geeignete Kommunikationsmittel bekannt gemacht. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist anschließend nachrichtlich nach Absatz 1 zu veröffentlichen, soweit er nicht bereits im Rahmen der Bekanntmachung nach Absatz 3 Satz 1 öffentlich und dauerhaft gesichert nachlesbar ist. Artikel 51 des Bayerischen Landestraf- und Verordnungsgesetzes bleibt unberührt. (4) Für öffentliche Bekanntmachungen, die von der Stadt Bamberg im Wege der Amtshilfe zu veröffentlichen sind, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
§ 2 Bekanntmachung der Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrats Für die Bekanntmachung der Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrats gilt § 1 nicht. Die Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrats wird unter Angabe von Zeit und Ort spätestens am dritten Tage vor der Sitzung im Rathaus Maximiliansplatz öffentlich angeschlagen (Art. 52 Abs. 1 GO), im Internetauftritt der Stadt Bamberg und der Presse bekanntgegeben.
§ 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
|
|
ungeändert beschlossen
|
|||
|
geändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
geändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
Sitzungsvorlage wurde in die 2. Lesung verwiesen.
|
|||||
ungeändert beschlossen
|