Finanzsenat - 04.12.2013
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 04.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (14:30 - 20:20 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
zurückgezogen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
Haushaltsberatungen 2014; Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg; Sperren und Mittelfreigaben für Personalausgaben (Hauptgruppe 4)
BeschlussDer Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: 1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt - im Haushaltsjahr 2014 zu gewährleisten und die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der gesamten Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) wie folgt freigegeben:
2. Die Regelung unter Ziffer 1 gilt nicht für die Personalausgaben der budgetierten Einrichtungen. 3. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren als den in Ziffer 1 genannten Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben. 4. Zur Begrenzung der Personalkostensteigerungen gilt die Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen von mindestens 6 Monaten unverändert weiter. 5. Das Personalreferat kann mit Zustimmung des Finanzreferates Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre zulassen, sofern die Planstelle zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unbedingt erforderlich ist. |
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
geändert beschlossen
|
||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|