Finanzsenat - 04.12.2013
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 04.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (14:30 - 20:20 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
zurückgezogen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
Haushaltsberatungen 2014; Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg; Sperren und Mittelfreigaben von Zuwendungen für laufende Zwecke (Gruppen 70, 71)
BeschlussDer Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: 1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2014 – Verwaltungshaushalt – zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der
Gruppe 70 (freiwillige „Zuschüsse für laufende Zwecke“ an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen)
bis zum 30.09.2014 gesperrt und die Haushaltsansätze der Gruppe 71 („Zuweisungen und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke“) bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung gesperrt. 2. Die Sperre nach Ziffer 1 gilt generell nicht …
3. Abweichend von Ziffer 1 werden sämtliche im Budgetring 510 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen der Gruppe 70 wie folgt freigegeben:
4. Abweichend von Ziffer 1 gelten folgende, gesonderte Freigaben: 4.1 Mittelfreigabe nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung - bei den Haushaltsstellen
(Amt 20)
(Amt 20)
(Amt 452)
4.2 Mittelfreigabe zu 50% nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle
4.3 Mittelfreigabe zu 75% nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle
4.4 Mittelfreigabe zu einem Teilbetrag von 25.000 € sofort und zu einem Teilbetrag von 93.085 € nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle
4.5 Mittelfreigabe zu einem Teilbetrag von 50.000 € sofort (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle
4.6 Mittelfreigabe zu 50% sofort, im Übrigen nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung - bei den Haushaltsstellen
in der Konzerthalle“ (Ref. 1/Amt 10)
in der Konzerthalle“ (Amt 45)
4.7 Mittelfreigabe zu 100% sofort - bei den Haushaltsstellen
förderung“ (Amt 51)
5. Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2014 entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, kann das Finanzreferat (mit der Zustimmung des Finanzsenates) gesperrte Mittel früher freigeben und die freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände vorzeitig auszahlen. |
ungeändert beschlossen
|
||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
geändert beschlossen
|
||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|