Bau- und Werksenat - 16.09.2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 16.09.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 18:59 Uhr) | |||||
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zurückgezogen
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Baulinien-Aufhebungsverfahren Nr. 83 B Aufhebung der Baulinie Nr. 83 B im östlichen Bereich des Teufelsgrabens - Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschluss1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis. 2.1 Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind. 2.2 Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form. 3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund: a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2010-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie, b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung, c) der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung, die Aufhebung des Baulinienplanes Nr. 83 B vom 15.04.2015, bestehend aus Aufhebungsplan vom 15.04.2015 sowie Begründung vom 15.04.2015 als Satzung.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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