Bau- und Werksenat - 07.10.2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 07.10.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 18:40 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Bebauungsplanverfahren Nr. 334 B für das Gebiet südlich des Mannlehenwegs zwischen Schildstraße und Kloster-Langheim-Straße - Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 335 C und des Baulinienplans Nr. 2 C - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
Beschluss1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 334 B für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 07.10.2015 abgegrenzte Gebiet.
3. Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 1. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung, i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für die Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22.08.1998 (GVBL. S. 796), in der zuletzt geänderten Fassung, folgende Veränderungssperre als Satzung:
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil der Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 07.10.2015).
§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB, Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 3 Inkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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ungeändert beschlossen
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Sitzungsvorlage wurde in die 2. Lesung verwiesen.
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geändert beschlossen
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