Finanzsenat - 09.12.2015
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 09.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (14:30 - 21:45 Uhr) | |||||
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Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bamberg
Beschluss1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die nachstehende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung)
Vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 11. März 2014 (GVBl S. 70), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung) vom 13.11.2006 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 01.12.2006 Nr. 25) wird wie folgt geändert:
§ 5 erhält folgende neue Fassung:
„§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 72,00 Euro, für den zweiten Hund 102,00 Euro, für jeden weiteren Hund 132,00 Euro.
Die Steuer für einen Kampfhund beträgt 612,00 Euro.
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde."
§ 2
Diese Satzung tritt am 16.01.2016 in Kraft.
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