Finanzsenat - 09.12.2015
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 09.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (14:30 - 21:45 Uhr) | |||||
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Vollzug der Verwaltungshaushalte der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen - Sperren und Mittelfreigaben von einmaligen oder übertragbar erklärten sächlichen Haushaltsausgabeansätzen
BeschlussDer Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen - Verwaltungshaushalte - für das Haushaltsjahr 2016 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmeminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden die Haushaltsansätze, a) die als „Ausgaben für einmalige Bedürfnisse" in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „EA" gekennzeichnet sind und
b) die als „übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 2 KommHV-Kameralistik" in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „ÜB" gekennzeichnet sind,
gesperrt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung.
2. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind
a) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, bei denen Zahlungen auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;
b) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, die zur Erfüllung des Stiftungszweckes vorgesehen sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;
c) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen aa) 93161.50300 Einmalige Instandhaltung der Mietwohn- gebäude: Freigabe 100 % bb) 93250.50310 Instandsetzung an stiftischen Gebäuden und in der Kirche: Freigabe 50 %
3. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle vorzeitig einzelne Haushaltsstellen teilweise oder auch vollständig freizugeben.
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