Finanzsenat - 09.12.2015
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 09.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (14:30 - 21:45 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
Haushaltsberatungen 2016; Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg; Sperren und Mittelfreigaben für Personalausgaben (Hauptgruppe 4)
BeschlussDer Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt - im Haushaltsjahr 2016 zu gewährleisten und die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der gesamten Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) wie folgt freigegeben:
· zum 01.01.2016 in Höhe von 25 % · zum 01.04.2016 in Höhe von 50 % · zum 01.07.2016 in Höhe von 75 % · zum 01.10.2016 in Höhe von 100 %
2. Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der Versorgungsumlage und der Versorgungsrücklage aufgrund der Fälligkeit der Zahlungen wie folgt freigegeben:
· zum 01.01.2016 in Höhe von 50 % · zum 01.04.2016 in Höhe von 75 % · zum 01.07.2016 in Höhe von 100 %
3. Die Personalausgaben der budgetierten Einrichtungen werden zum 01.01.2016 zu 100 % freigegeben.
4. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren als den in Ziffer 1 genannten Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben.
5. Zur Begrenzung der Personalkostensteigerungen gilt die Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen von mindestens 6 Monaten unverändert weiter.
6. Das Personalreferat kann mit Zustimmung des Finanzreferates Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre zulassen, sofern die Planstelle zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unbedingt erforderlich ist.
|
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
geändert beschlossen
|
||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
geändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|