Finanzsenat - 09.12.2015
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 09.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Öffentlicher Teil (14:30 - 21:45 Uhr) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Haushaltsberatungen 2016; Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätzen des Vermögenshaushaltes für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter
BeschlussDer Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.
2. Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2016 gesperrt.
3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung zu leisten sind;
b) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2015 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im HJ 2015 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen. c) die Haushaltsansätze der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800, 8830 und 8835 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz; d) die Haushaltsansätze des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft"; e) die Ansätze des UA 6150 „Städtebauförderung", sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen; f) die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes)
g) Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.
h) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.
i) der Ansatz der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung
j) die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a." des Einzelplanes 2 „Schulen" (Freigabe: 100 v. H.)
k) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.
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