Finanzsenat - 07.12.2016
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 07.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (14:30 - 20:50 Uhr) | |||||
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Haushaltsberatungen 2017; Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg; Sperren und Mittelfreigaben für Personalausgaben (Hauptgruppe 4)
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt - im Haushaltsjahr 2017 zu gewährleisten und die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der gesamten Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) wie folgt freigegeben:
·zum 01.01.2017in Höhe von 25 % ·zum 01.04.2017in Höhe von 50 % ·zum 01.07.2017in Höhe von 75 % ·zum 01.10.2017in Höhe von100 %
2.Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der Versorgungsumlage und der Versorgungsrücklage aufgrund der Fälligkeit der Zahlungen wie folgt freigegeben: ·zum 01.01.2017in Höhe von 50 % ·zum 01.04.2017in Höhe von 75 % ·zum 01.07.2017in Höhe von100 %
3.Die Personalausgaben der budgetierten Einrichtungen werden zum 01.01.2017 zu 100 % freigegeben.
4.Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren als den in Ziffer 1 genannten Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben.
5.Zur Begrenzung der Personalkostensteigerungen gilt die Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen von mindestens 6 Monaten unverändert weiter.
6.Das Personalreferat kann mit Zustimmung des Finanzreferates Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre zulassen, sofern die Planstelle zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unbedingt erforderlich ist.
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