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ALLRIS - Auszug

08.10.2014 - 3 Bayer. Denkmalschutzgesetz Art. 2 Denkmalliste ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

Der Bau- und Werksenat nimmt von den Ergänzungen der vom Bayer. Landesamt für Denkmal-pflege aufgrund Art. 2 DSchG erstellten Denkmalliste Kenntnis, erhebt keine grundsätzlichen Einwände und stellt das Benehmen der Gemeinde nach Art. 2 DSchG her.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: