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ALLRIS - Auszug

08.10.2014 - 2 Bebauungsplanverfahren Nr. 211 F für den Bereic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat beschließt  gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 211 F für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 08.10.2014 (Anlage) abgegrenzte Gebiet.

3.              Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16. Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 1. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung, i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22.08.1998 (GVBL. S. 796), in der zuletzt geänderten Fassung, folgende Veränderungssperre als Satzung:

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil der Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 08.10.2014 - Anlage).

 

§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

§ 3 Inkrafttreten

Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

 

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Anlagen zur Vorlage