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ALLRIS - Auszug

11.03.2015 - 3 Bündelung der Wahlwerbung durch kommunale Werbe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Haupt

 

 

Stadtratsmitglied Gack stellt für die GAL-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:

 

"Die Stadt Bamberg erlässt eine Satzung, wonach das Plakatieren von Plakaten im Wahlkampf (ab sechs Wochen vor der Wahl) nur auf kommunalen Werbeflächen gestattet ist und von der Stadt selbst vorgenommen wird. Die Stadt stellt gemäß dem Parteienproporz den Parteien entsprechende Werbeflächen zur Verfügung. Dazu erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept."

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                             3

Nein-Stimmen:                             9

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Auf Antrag des Zweiten Bürgermeister Dr. Lange ergeht folgender Beschluss:

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Beschluss

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die an den jeweiligen Wahlen beteiligten Parteien sollen im Rahmen einer Selbstverpflichtung rechtzeitig vorher definieren, welche Bereiche von Wahlwerbung ausgenommen werden sollen. Der Senat befasst sich ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl nochmals mit dem Thema. Die Verwaltung unterbreitet Vorschläge für plakatfreie Zonen als Diskussionsgrundlage für eine Selbstverpflichtung der Parteien und Gruppierungen.

 

3.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 31.03.2014 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Nr. 2 Satz 2 und 3 ergeht auf Antrag von Stadtratsmitglied Weinsheimer (FW).

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Anlagen zur Vorlage