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ALLRIS - Auszug

15.04.2015 - 3 Baulinien-Aufhebungsverfahren Nr. 83 B Aufhebun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Bauoberrat Burr

 

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Beschluss

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Baulinienplan Nr. 83 B.

3.1              Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung für das Baulinien-Aufhebungsverfahren die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

3.2              Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung für das Baulinien-Aufhebungsverfahren die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage