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ALLRIS - Auszug

06.05.2015 - 2 Bebauungsplanverfahren Nr. 229 A Vorhabenbezoge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Beese

              Herr Schönfelder, Planungsgruppe Strunz

 

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Beschluss

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Bau- und Werksenat beschließt auf Grund

a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)              der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 229 A vom 06.05.2015, bestehend aus Planzeichnung, Text und Vorhabenplänen als Satzung sowie die Begründung vom 06.05.2015.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

JA- Stimmen:              10

Nein- Stimmen:              3

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Anlagen zur Vorlage