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ALLRIS - Auszug

10.06.2015 - 9 Tektur zu Az. 1482/14: Erweiterung des Kellers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr Stenglein

 

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Beschluss

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der Baugenehmigung unter der Maßgabe zu, dass durch Städtebaulichen Vertrag sichergestellt wird, dass der Eigentümer mit Wirkung auch für seine Rechtsnachfolger innerhalb des Baurahmens des Bebauungsplanes Nr. G 5 F über den mit heutigem Beschluss genehmigten Stand hinaus auf die Ausnutzung weiteren Baurechts dauerhaft verzichtet.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

 

Stadtratsmitglied Dr. Dietz nimmt gem. Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.