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ALLRIS - Auszug

30.06.2015 - 7 BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. K 10 für den Flugpla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr Burr

 

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Beschluss

 

1.               Der Konversionssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.               Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Konversionssenat aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, jeweils in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung, folgende Satzung:

 

über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Bundesautobahn A 73, Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße und Kemmerstraße:

 

 

§ 1 Verlängerung

 

Die am 10.08.2012 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. K 10 - für das Gebiet zwischen Bundesautobahn A 73, Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße und Kemmerstraße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr bis zum 10.08.2016 verlängert.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 04.07.2012).

 

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

 

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 10.08.2015 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

 

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Anlagen zur Vorlage