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ALLRIS - Auszug

16.09.2015 - 8 Baulinien-Aufhebungsverfahren Nr. 83 B Aufhebun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.1              Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

2.2              Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund:

a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2010-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie,

b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)              der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung, die Aufhebung des Baulinienplanes Nr. 83 B vom 15.04.2015, bestehend aus Aufhebungsplan vom 15.04.2015 sowie Begründung vom 15.04.2015 als Satzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig             

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Anlagen zur Vorlage