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ALLRIS - Auszug

07.10.2015 - 8 Bebauungsplanverfahren Nr. 334 B für das Gebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr Bauoberrat Burr

              Herr Oberrechtsrat Bauer-Banzhaf

 

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Beschluss

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 334 B für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 07.10.2015 abgegrenzte Gebiet.

 

3.              Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 1. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung, i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für die Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22.08.1998 (GVBL. S. 796), in der zuletzt geänderten Fassung, folgende Veränderungssperre als Satzung:

 

 

 

 

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil der Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 07.10.2015).

 

§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

 

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB, Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig