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ALLRIS - Auszug

02.12.2015 - 3 Bebauungsplanverfahren Nr. 211 F für den Bereic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.              Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

 

a.              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

 

b.              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) in der zuletzt geänderten Fassung

 

c.              der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den Bebauungsplan Nr. 211 F vom 08.07.2015, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 08.07.2015.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

JA- Stimmen:              12             

Nein- Stimmen:              1

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Anlagen zur Vorlage