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ALLRIS - Auszug

09.12.2015 - 24 Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bamberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

 

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Beschluss

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die nachstehende

 

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg

(Hundesteuersatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 11. März 2014 (GVBl S. 70), folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung) vom 13.11.2006 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 01.12.2006 Nr. 25) wird wie folgt geändert:

 

§ 5 erhält folgende neue Fassung:

 

㤠5

Steuermaßstab und Steuersatz

 

Die Steuer beträgt

für den ersten Hund                                            72,00 Euro,

für den zweiten Hund                                          102,00 Euro,

für jeden weiteren Hund                            132,00 Euro.

 

Die Steuer für einen Kampfhund

beträgt                                                                       612,00 Euro.

 

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde."

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 16.01.2016 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig