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ALLRIS - Auszug

09.12.2015 - 8 Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 bleiben die in den Vermögenshaushalten ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93 - 96 und 98) gesperrt.

 

2.              Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind

a)              die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2015 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2015 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungsbescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen;

b)              die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft" ausgewiesenen Haushaltsansätze;

c)              die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes;

d)              Haushaltsansätze, die der Erfüllung des Stiftungszweckes dienen;

e)              die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig