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ALLRIS - Auszug

09.12.2015 - 11 Haushaltsberatungen 2016; Bereitstellung von Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:               Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

 

Die GAL-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

 

"Haushaltsberatungen 2016 - Verwaltungshaushalt

HSt. 47010.71810 - Unterstützung innovativer Wohnprojekte -

Erhöhung des Hh-Ansatzes um 20.000 Euro."

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:       2

Nein-Stimmen:  11

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Die GAL-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

 

"Haushaltsberatungen 2016 - Verwaltungshaushalt

HSt. UH 79000 - TKS, Zuschusskürzung um 10% -

Kürzung des Hh-Ansatzes um -70.000 Euro."

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:       2

Nein-Stimmen:  11

Der Antrag ist abgelehnt.

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Zuschüsse:

a)              Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2016 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.

b)              Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2016 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

c)              Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 21.10.2015, Nr. VO/2015/1841-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.

 

2.              Globalansätze:

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Haushaltsstelle

Globalansatz für

anordnungsbefugte Dienststelle

zuständiger Fachsenat

03000.70000

allgemeine, frei- willige Leistungen

Amt 20/200

Finanzsenat

30000.70000

kulturelle Zwecke

Amt 45

Kultursenat

40700.70200

Jugendhilfe

Amt 51

Jugendhilfeausschuss

47010.70000 47010.70700

soziale Zwecke

Amt 50

Sozial- und Umweltreferat - Referat 5 (Delegation gem. Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2009)

55100.70000

Sportförderung

Amt 452

Kultursenat

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.

 

3.              Verfahrensregelung:

Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.

 

4.              Mittelfreigabe:

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

5.              Der Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 06.11.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

6.              Der Stadtrat stimmt der Stufenregelung zur Zahlung eines freiwilligen städtischen Zuschusses an die Träger der Kindertageseinrichtungen wie folgt zu:

 

              Ab dem 01.01.2016 beträgt der Zuschuss pro Platz und Jahr 100 €.

              Ab dem 01.01.2017 beträgt der Zuschuss pro Platz und Jahr 50 €.

              Ab dem 01.01.2018 beträgt der Zuschuss pro Platz und Jahr 0 €.

 

7.              Damit der gemeinsame Antrag der CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 23.11.2015 geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

8.              Damit ist der Antrag der CSU-Fraktion vom 24.11.2015 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

9.              Die Auflistung der Beauftragten und der Beiräte der Stadt Bamberg wird zur Kenntnis genommen.

 

10. Damit ist der Antrag der FW-Fraktion vom 11.08.2015 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

JA- Stimmen:   12             

Nein- Stimmen:  1             

 

Auf Antrag der Verwaltung werden die Ziffern 6 bis 10 im Verwaltungsantrag ergänzt.

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Anlagen zur Vorlage