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ALLRIS - Auszug

09.12.2015 - 45 Haushaltsberatungen 2016; Erklärung der gegense...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2016 wird - soweit es sich nur um Ausgabehaushaltsstellen handelt - die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV erklärt (Ausnahme: bzgl. des Budgetrings 619 (Konversion) wird die einseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV erklärt).

 

2.              Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2016, die Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen beinhalten, wird gemäß § 17 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV bestimmt, dass die Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden dürfen (unechte Deckungsfähigkeit).

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig