09.12.2015 - 46 Haushaltsberatungen 2016; Sperren und Mittelfre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 46
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 09.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.
2. Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2016 gesperrt.
3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung zu leisten sind;
b) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2015 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im HJ 2015 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen.
c) die Haushaltsansätze der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800, 8830 und 8835 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;
d) die Haushaltsansätze des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft";
e) die Ansätze des UA 6150 „Städtebauförderung", sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;
f) die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes)
02000.93500 „Büroeinrichtung einschl. -maschinen" | 150.000 € |
02000.93510 „Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. -maschinen" | 150.000 € |
06000.93560 „Anschaffung von IT" 20000.93540 „Schuleinrichtung u. Lehrmittel" | 500.000 € 18.000 € |
20000.93560 „IT-Ausstattung" | 90.000 € |
20000.94040 „Bauwendungen, IT-Verkabelung" | 19.000 € |
20000.94050 „Sanierung von Toiletten und Duschanlagen" | 200.000 € |
20000.94060 „Brandschutzmaßnahmen an Schulen" | 2.300.000 € |
20000.94070 „Sonderprogramm Mittagsbetreuung" | 50.000 € |
20000.94080 „Sonderprogramm Inklusion" | 20.000 € |
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g) Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.
60100.94000 | Bauwendungen (städtische Gebäude) | 1.701.000 € |
06000.94040 | Bauwendungen, IT-Verkabelungen | 15.000 € |
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h) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.
23010.98300 | Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg | 84.900 € |
24010.98310 | Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen | 132.000 € |
i) der Ansatz der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung
55100.98790Investitionszuschüsse an Sportvereine51.200 € |
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j) die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a." des Einzelplanes 2 „Schulen" (Freigabe: 100 v. H.)
k) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.