"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

16.12.2015 - 48 Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag:              Oberbürgermeister Starke

 

Reduzieren

Beschluss

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016.

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haus­haltssatzung:

§ 1

 

(1)              Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2016 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S T I F T U N G E N

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen u. Ausgaben

Einnahmen u. Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung

808.000

 

3.825.700

 

32

Bürgerspital-Stiftung

1.934.400

 

15.212.400

 

 

33St.-Getreu-Stiftung325.100805.300

 

 

 

 

 

34

Krankenhaus-Stiftung

388.600

 

4.317.000

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung

10.000

 

5.000

 

36

Waisenhaus-Stiftung

6.700

 

1.500

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung

 

 

 

 

 

(Goldene Hochzeit Stiftung)

261.400

 

1.707.200

 

38

Paritätische Wohltätigkeits-

 

 

 

 

 

stiftung

116.100

 

64.400

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim´sche-Stiftung

8.100

 

4.300

 

40

Verein. Stipendien-Stiftung

 

 

 

 

 

für Studierende in Bamberg

1.600

 

900

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung

113.900

 

289.600

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung

1.500

 

200

 

44

Schwesternhaus-Stiftung

12.000

 

214.400

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung

296.400

 

217.600

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung

4.700

 

1.700

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-

 

 

 

 

 

Stiftung

1.500

 

300

 

48

Schiffauer-Stiftung

700

 

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(2)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich" für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im

 

a)              Erfolgsplan in den Erträgen mit                               991.900 €

              und in den Aufwendungen mit                            1.023.800 €

              und

b)              im Vermögensplan

              in den Einnahmen

              und Ausgaben mit                                                             31.900 €

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 2

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung wird auf 557.500 € festgesetzt.

(2)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung wird auf 2.652.000 € festgesetzt.

(3)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung wird auf 500.000 € festgesetzt.

(4)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Krankenhaus-Stiftung wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

(5)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 1.135.000 € festgesetzt.

(6)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen-Stiftung wird auf 100.000 € festgesetzt.

(7)              Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(8)              Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan - Vermögensplan - für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung „Krankenhausbereich" sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung auf 245.000 € festgesetzt.

(2)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung auf 280.000 € festgesetzt.

(3)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Krankenhaus-Stiftung auf 250.000 € festgesetzt.

(4)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen-Stiftung auf 500.000 € festgesetzt.

(5)              Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(6)              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich" sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

(1)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

              a)    134.600 € für die Antonistift-Stiftung,

b) 5.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung,

c)                  600.000 € für die St.-Getreu-Stiftung,

d)    500.000 € für die Krankenhaus-Stiftung,

e)                  1.600 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung,

f)                  1.100 € für die Waisenhaus-Stiftung,

g)              500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung,

h)                19.300 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung,

i)                  1.300 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung,

j)                     200 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)              500.000 € für die Edgar-Wolf´sche Stiftung,

l)                     200 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung,

m)                  2.000 € für die Schwesternhaus-Stiftung,

n)                49.400 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung,

o)           700 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,

p)                     200 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q)                              100 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig