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ALLRIS - Auszug

16.12.2015 - 46 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2016

 

 

              Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

(1)              Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

205.649.000

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

34.696.000

€.

 

(2)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

32.673.000

und in den Aufwendungen mit

33.176.000

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

26.191.000

€.

 

(3)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit 2.196.300€

 

 

und in den Aufwendungen mit

2.496.700

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

§ 2

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.805.500 € festgesetzt. Davon entfallen

              a) auf den Kernhaushalt 2.713.000 € und

              b) auf den Bereich Konversion 7.092.500 €.

 

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg" wird auf 11.581.000 € festgesetzt.

 

(3)   Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

              (1)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 22.850.801 € festgesetzt. Davon entfallen

                            a) auf den Kernhaushalt 14.872.465 € und

                            b) auf den Bereich Konversion 7.978.336 €.

 

(2)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg" wird auf 17.911.000 € festgesetzt.

 

(3)              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 34.000.000 € festgesetzt.

 

(2)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg" wird auf 5.400.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

 

              Bamberg,

              STADT  BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

JA- Stimmen:     28             

Nein- Stimmen:  14