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ALLRIS - Auszug

16.11.2016 - 9 Bebauungsplanverfahren Nr. 418 für das Gebiet Z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Burr, Leiter Stadtplanungsamt

 

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Beschluss

1.Der Konversionssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.Der Konversionssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.Der Konversionssenat beschließt aufgrund

a)des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.S. 796), in der zuletzt geänderten Fassung.

b)der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. L. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung

c)der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauorndung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den Bebauungsplan Nr. 418 vom 16.11.2016, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 16.11.2016.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage