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ALLRIS - Auszug

24.02.2010 - 6 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Ersatz-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:     Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 24.02.2010 folgende:

 

„SATZUNG

über die Aufhebung der förmlichen Festlegung

des Ersatz- und Ergänzungsgebietes

„BA“ – „Siechenstraße 11 und 13“

 

§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes

Das aufzuhebende Ersatz- und Ergänzungsgebiet ergibt sich aus dem beigefügten Plan des Stadtplanungsamtes vom 24.11.2009. Es besteht aus dem Grundstück Flurnummer 1051 der Gemarkung Bamberg.

 

Die förmliche Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ mit der Bezeichnung „Siechenstraße 11 und 13“ wird hiermit aufgehoben.

 

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal der Stadt Bamberg in Kraft.

Mit Inkrafttreten der Satzung wird die vom Stadtrat am 31.07.2002 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ - „Siechenstraße 11 und 13“, veröffentlicht im Amtsblatt (Rathaus Journal) der Stadt Bamberg Nr. 17/18 vom 09./23.08.2002 gegenstandslos.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig