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ALLRIS - Auszug

06.12.2016 - 2 Bebauungsplanverfahren Nr. 331 C Vorhabenbezoge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:Herr Burr, Leiter Stadtplanungsamt

Herr Bär, Architekturbüro Bär, Kühhorn Architekten GmbH in Nürnberg

Herr Loskarn, Fa. Raab Wohnbau GmbH in Ebensfeld

 

Auf Vorschlag der Verwaltung ergeht folgender Beschluss:

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Beschluss

  1. Der Bausenat nimmt den Bericht des Baureferates und des Vorhabenträgers Raab Wohnbau GmbH, Ebensfeld bzw. ihres Auftragnehmers des Architekturbüros Bär Kühhorn Architekten GmbH, Nürnberg, zur Kenntnis.

 

  1. Der Bausenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

  1. Der Bausenat beschließt auf Grund

 

  1. des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

 

  1. der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. l. S. 2414) in der zuletzt geänderten Fassung,

 

  1. der Art. 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 331 C, bestehend aus Planzeichnung Text und Vorhabenplänen als Satzung sowie die Begründung vom 06.12.2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:

 

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Anlagen zur Vorlage