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ALLRIS - Auszug

06.12.2016 - 7 Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO: E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat verweigert die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

3.Im Verfahren nach Art. 73 BayBO wird die Regierung von Oberfranken aufgefordert, ihre Zustimmung von folgenden Auflagen und Bedingungen abhängig zu machen:

 

a)Die höchstzulässige Gesamtkapazität wird auf 1.500 Personen festgelegt.

 

b)Der dann nicht mehr für die AEO benötigte Teil der ehemaligen Flynn-Housing-Area wird für Zwecke der Wohnraumversorgung insbesondere für anerkannte Flüchtlinge und einkommensschwächere Haushalte durch den Freistaat Bayern zum Erwerb durch die Stadt Bamberg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben freigegeben.

 

c)Die Betriebssicherheit der AEO wird durch die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes, welches insbesondere auch ein Entfluchtungskonzept unter Berücksichtigung der Maximalbelegungskapazität enthalten muss, nachgewiesen.

 

d)Es ist der Nachweis durch ein immissionsschutzrechtliches Gutachten zu führen, dass bei einer Vollbelegung die Grenzwerte der TA Lärm für Mischgebiete (MI) eingehalten werden. Erforderlichenfalls ist die maximal zulässige Belegung dem Ergebnis der Begutachtung anzupassen.

 

e)Es ist ein Stellplatznachweis so zu führen, dass von nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg nachzuweisenden Kfz-Stellplätzen 1/3 für Besucher - also außerhalb der Umzäunung benutzbar - real nachgewiesen werden.

 

f)Es ist ein mit Stellplätzen und sanitären sowie sonstigen erforderlichen Einrichtungen ausgestattetes Besucherzentrum zur nachhaltigen Abwicklung des Besucherverkehrs zu planen und auszuführen.

 

g)Voraussetzung für die Einrichtung eines neuen Fußgängerzugangsbereiches zur AEO im Bereich der Pödeldorfer Straße ist die Neuherstellung eines Geh- und Radweges in diesem Bereich. Die Zaunplanung ist dabei so festzusetzen, dass Geh- und Radweg problemlos außerhalb des Zaunes errichtet werden können.

 

h)Die Genehmigung wird zeitlich bis zum 31.12.2025 befristet.

 

i)Das Vorhaben ist so zu planen und auszuführen, dass die bestehenden Hauptkanäle in der Eichendorffstraße und in der Zollnerstraße nicht hydraulisch überlastet werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig