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ALLRIS - Auszug

07.12.2016 - 31 Einzelplan 0 des Vermögenshaushaltes 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 18.07.2016:

"Barrierefreie Gestaltung der Schranne

Barrierefreie Gestaltung des Domplatzes (Abschnittsweise)

Barrierefreie Gestaltung des ZOB"

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:1

Nein-Stimmen:10

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Die GAL-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

 

"Haushaltsberatungen 2017 - Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle 02080.94000 - UN-Menschenrechtskonvention Inklusion -

Erhöhung um 100.000 Euro"

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:3

Nein-Stimmen:10

Damit ist der Antrag abgelehnt.

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Beschluss

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.Im Vermögenshaushalt 2017 sind für dringend notwendige Anschaffungen für die gesamte Verwaltung folgende Beträge bereitzustellen für

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2017

2016

2015

2014

2013

 

 

a)

Büroeinrichtung

 

 

 

 

 

 

einschl. -maschinen

 

 

 

 

 

 

- HSt. 02000.93500 -

150.000

150.000

150.000

220.000

150.000

b)

Fahrzeuge einschl.

 

 

 

 

 

 

Arbeitsgeräte und

 

 

 

 

 

 

-maschinen

 

 

 

 

 

 

- HSt. 02000.93510 -

300.000

150.000

305.000

285.000

150.000

c)

IT-Ausstattungen

 

 

 

 

 

 

- HSt. 06000.93560 -

500.000

500.000

500.000

500.000

500.000

 

Summe

950.000

800.000

955.000

1.005.000

800.000

 

 

Mit der haushaltsrechtlichen Inanspruchnahme des einzelnen Globalbetrages während des Haushaltsjahres in Form der Mittelbereitstellung oder Mittelnachgenehmigung wird die Verwaltung beauftragt. Das Finanzreferat wird ermächtigt, für den Einzelbedarf bis zu 50.000 € nach Bedarfsfeststellung zu verfügen.

 

2.Dem Entwurf des Einzelplanes 0 des Vermögenshaushaltes 2017 inkl. der Liste „Übersicht zu den Globalansätzen" wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse über die Anträge der Fraktionen sowie über die „Nachschiebeliste" der Verwaltung zugestimmt.

 

3.Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung aufgrund der Haushaltskonsolidierung bzw. der finanziellen Lage der Stadt Bamberg nicht erfolgen.

 

4.Der Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 18.07.2016 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig