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ALLRIS - Auszug

07.12.2016 - 21 Erlass einer Satzung zur Änderung der Bestattun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Zweiter  Bürgermeister Dr. Lange

 

 

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Beschluss

 

 

1.Der Sitzungsvortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg zu beschließen:

 

 

 

Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg

 

Vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl. S. 82) folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg vom 17. Dezember 2015 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 30.12.2015, Nr. 27) wird wie folgt geändert:

 

§ 15 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Die Nutzungszeit beträgt bei Wahlgräbern im Hauptfriedhof 12 Jahre; in den Friedhöfen der Stadtteile Gaustadt 15 Jahre, Wildensorg 20 Jahre und Bug 30 Jahre. Die Nutzungszeit kann um die vorgenannten Zeiträume verlängert werden. Die Verlängerung ist frühestens im Verfallsjahr zahlbar, sofern nicht Abs. 7 in Frage kommt. Sie ist spätestens mit Ablauf der Nutzungszeit beim Friedhofsamt zu beantragen.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

3.Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg zu beschließen:

 

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg

 

Vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), sowie Art. 78 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), sowie Art. 20 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 33 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), folgende Gebührensatzung:

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg vom 17. Dezember 2015 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 30.12.2015, Nr. 27) wird wie folgt geändert:

 

§ 9 Buchst. e) erhält folgende Fassung:

 

„e) Urnengemeinschaftsgrabstätten, für 1 Jahr:              100,-- €“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig