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ALLRIS - Auszug

18.01.2017 - 4 Baulinien-Aufhebungsverfahren Nrn. 92 A, 65 D, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Burr, Leiter Stadtplanungsamt

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

3.1des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

3.2der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

3.3der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung, die Aufhebung               der Baulinien Nr. 92 A, 65 D, 92 B und 5 D vom 21.01.2015, bestehend aus Aufhebungsplan, Text               und Begründung vom 21.01.2015

 

 

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Abstimmungsergebnis:

JA- Stimmen:10

Nein- Stimmen:3

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Anlagen zur Vorlage