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ALLRIS - Auszug

23.02.2017 - 6 Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII Anp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: 

Richard Reiser, Amtsleitung, Amt für soziale Angelegenheiten

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Beschluss

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Die in der Tabelle aufgeführten Werte als Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten werden ab dem 01.01.2017 im SGB II und SGB XII angewendet.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig: ja

 

JA- Stimmen: 12

Nein- Stimmen: 0

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Anlagen zur Vorlage