27.09.2017 - 3 Bürgerbegehren "Radentscheid" Entscheidung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 27.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2.Der Stadtrat der Stadt Bamberg stellt fest, dass das Quorum gemäß Art. 18a Abs. 6 GO durch die Abgabe von 6.645 gültigen Unterschriften erfüllt wurde.
3.Der Stadtrat der Stadt Bamberg stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Sinne des Arte. 18a Abs. 8 Satz 1 GO hinsichtlich der Fragestellung „Soll die Stadt Bamberg die nebenstehenden 10 Ziele verkehrspolitisch vorrangig verfolgen, damit möglichst viel davon umgesetzt werden kann?“ in Verbindung mit:
Ziel 2 „Fahrradgerechte und sichere City- und Schulwegrouten“
Ziel 3 „Schutz für Radfahrende an vielbefahrenen Hauptstraßen“
Ziel 5 „Drei Kreuzungen pro Jahr für alle sicherer machen“
Ziel 6 „5.000 neue Fahrradparkplätze bis 2025“
Ziel 8 „Radschnellwege für den Pendelverkehr“
Ziel 9 „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“
Ziel 10 „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“
fest. Im Übrigen wird festgestellt, dass das Bürgerbegehren hinsichtlich:
Ziel 1 „Fahrradstraßen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr“
Ziel 4 „Mehr Disziplin im Straßenverkehr für eine gegenseitige Akzeptanz“
Ziel 7 „Grüne Welle für den Umweltverbund“
unzulässig ist. Die teilweise Unzulässigkeit führt nicht zu einer Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens insgesamt
4.Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah Gespräche mit den Vertretern des Bürgerbegehrens zur weiteren Vorgehensweise zu führen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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145,8 kB
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2
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376,4 kB
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3
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4
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45,3 kB
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