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ALLRIS - Auszug

11.10.2017 - 9 Bebauungsplanverfahren Nr. 241 ZA Vorhabenbezog...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Oberbürgermeister Starke

Herr Burr, Leiter Stadtplanungsamt

 

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Beschluss

 

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 241 ZA, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 11.10.2017 und den Vorhabenplänen vom 11.10.2017, als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan vom 11.10.2017.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage