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ALLRIS - Auszug

19.10.2017 - 9 Gartenbauprämie für die Bewirtschaftung von his...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: 

Frau Alberth

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Beschluss

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gartenbauprämie Mittel in Höhe von EUR 4.000 für die Haushaltsberatungen 2018 anzumelden.

 

3.  Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss folgender Förderrichtlinie:

 

 

Richtlinie im Rahmen des Projekts zur Förderung des Gartenbaus auf historischen Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals Bambergs (Gartenbauprämie)

 

I. Allgemeiner Grundsatz

 

Das Projekt zur Förderung des Gartenbaus auf historischen Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals Bambergs zielt darauf ab, die im Mittelalter entstandenen stadtbildprägenden gartenbaulich genutzten Flächen (historische Anbauflächen) innerhalb des Stadtgebiets zu erhalten.

 

II. Fördervoraussetzungen

 

1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck

Die Stadt Bamberg gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift und ihrer jeweils gültigen Haushaltsordnung Zuwendung für die private und/oder gemeinnützliche Bewirtschaftungen historischer Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals Bambergs. Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/ des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

 

 

 

2. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich ist die Fläche des Stadtdenkmals Bambergs. Das Stadtdenkmal ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege als eingetragenes Flächendenkmal (Ensemble) definiert.

 

3. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der private und/oder gemeinnützliche und nicht kommerzielle Gartenbau auf historischen Anbauflächen (Ziffer I.) innerhalb des Stadtdenkmals Bambergs. Auch die Förderung der Rekultivierung von zuvor brach liegenden historischen Anbauflächen (Ziffer I) innerhalb des Geltungsbereichs ist möglich. Gartenbau im Sinne dieser Förderrichtlinie betrifft die Form der Kultivierung und setzt daher weder eine betriebswirtschaftliche Arbeitsweise noch eine Vermarktung der Ernte voraus. Die als Zier- oder Erholungsgärten genutzten Flächen sind von der Förderung ausgenommen.

 

4. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können sowohl Einzelpersonen (natürliche Personen) als auch Personengruppen, Verbände, Vereinigungen und juristische Personen sein, die privaten oder gemeinnützlichen Gartenbau auf historischen Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals betreiben. Erwerbsgärtnerische Betriebe sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.

 

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn:

a. es sich bei der gartenbaulich kultivierten Fläche um eine historische Anbaufläche (Ziffer I.) im Stadtdenkmal Bambergs handelt,

b. die Fläche mindestens 100 qm groß ist,

c. die Fläche das gesamte Gartenjahr, mindestens jedoch von Mai bis September, kultiviert wird und

d. die Antragsunterlagen einschließlich Sachbericht vollständig, wahrheitsgemäß ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden.

Zusätzlich muss eines der folgenden Gartenbaukriterien erfüllt werden:

- Gemüsebau

- Beeren-/Obstbau

- Sonderformen (z.B. solidarische Landwirtschaft, Selbsterntegarten, etc.)

 

Soweit es sich um Flächen mit Gründüngung, sowie Bienen- oder Streuobstwiesen handelt können diese nur nachrangig in reduziertem Maß gefördert werden, soweit im Haushaltsjahr für dieses Projekt zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nicht aufgebraucht sind.

 

6. Art und Umfang der Förderung

Die Höhe der Förderung bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen unterliegt folgender Staffelung:

 

100-250 qm 0,10 EUR pro qm

> 250 qm 0,08 EUR pro qm

 

Die Mindestgröße (100 qm) der bewirtschaften Fläche wird mit 0,10 EUR pro Quadratmeter und Jahr gefördert. Ab dem 251. Quadratmeter wird mit 0,08 EUR pro Quadratmeter und Jahr gefördert.

 

Flächen mit Gründüngung können maximal einen Zuschuss in Höhe von 0,02 EUR pro qm und Jahr erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Förderverfahren

 

1. Antragsform

Der Antrag ist mittels des vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Formblatts an die Stadt Bamberg, Zentrum Welterbe zu richten. Das entsprechende Formblatt ist im Zentrum Welterbe Bamberg und im Internet unter www.welterbe.bamberg.de erhältlich.

 

Dem Antrag ist ein Sachbericht beizufügen. Der Sachbericht besteht aus einem Bericht zu Anbausorte, -menge und -art sowie einem fotografischen Nachweis: Hierzu sind Fotodateien der kultivierten Anbaufläche im relevanten Anbauzeitraum mit Aufnahmedatum einzureichen.

 

2. Antragsfrist

Die Antragsfrist endet am 31. Juli des jeweiligen Bezuschussungsjahres.

 

3. Antragsentscheidung

Die Entscheidung über einen Antrag erfolgt in der Regel binnen acht Wochen ab dem 31. Juli. Die Ausschüttung der Zuschüsse erfolgt jeweils am Ende eines Haushaltsjahres, nach Freigabe der Haushaltsmittel.

 

4. Rückzahlung von Zuschüssen

Eine Rückzahlung der Zuwendung ist möglich, wenn nach Auszahlung der Zuwendung Fehler und/oder Falschangaben im Sachbericht nachgewiesen werden.

 

IV. Geltung der Fördergrundsätze

 

Diese Fördergrundsätze gelten ab deren Veröffentlichung im Rathaus Journal der Stadt Bamberg.

 

In Kraft getreten mit Beschluss des Stadtrates

Bamberg, den ##. ## 2017

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig