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ALLRIS - Auszug

06.03.2018 - 2 Bahnausbau BambergStellungnahme und Forderungsb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:Oberbürgermeister Starke

Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

Herr Flügel, DB Netz AG

Herr Josel, DB Netz AG

 

Die GAL-Stadtratsfraktion beantragt namentliche Abstimmung.

 

Die BA-Stadtratsfraktion stellt folgenden Änderungsantrag zu Ziffer 3:

 

"Für den Fall der Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens für den Planfeststellungsabschnitt 22 Stadtgebiet Bamberg durch die Deutsche Bahn nimmt der Stadtrat die Darlegungen des Gutachters auf, und spricht sich dafür aus, die Bahnstrecke durch die Stadt auf Basis einer Tunnellösung (Elemente kurzer/langer Tunnel) auszubauen. Er verknüpft dies mit folgenden Zielen und Forderungen der Stadt Bamberg:"

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:8 (Lauer, Weinsheimer, Wußmann, H.-J. Eichfelder, Neumann, Tscherner, Triffo, Schwimmbeck)

Nein-Stimmen:34 (OB Starke, Dr. Lange, Metzner, Ackermann, C. Starke, Eichhorn, Kunkte, Stieringer Martins Niedermaier, Holland, Gottschall, Süß, Neller, Dr. Müller, Prof. Dr. Seitz, Deuber, Dr. Heller, Xie, E. Eichfelder, Kalb, Niedermaier, Rudel, Hipelius, Huml, Dischinger, Laaser, Reuß, Dr. Rausch, Sowa, Grader, Friedrich, Leumer, Pöhner, Reinfelder)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

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Beschluss

 

1.Der Stadtrat nimmt den Bericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Stadtrat nimmt die fachliche Empfehlung der VWI Stuttgart GmbH zur Kenntnis.

 

3.Für den Fall der Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens für den Planfeststellungsabschnitt 22 Stadtgebiet Bamberg durch die Deutsche Bahn schließt sich der Stadtrat der Empfehlung des Gutachters an, die „Ebenerdige Durchfahrung bei Ausbau der Bestandsstrecke mit innovativen Lärmschutzmaßnahmen“ weiterzuverfolgen und verknüpft dies mit folgenden Zielen und Forderungen der Stadt Bamberg:

 

a)ICE-Halt:

 

Bamberg muss dauerhaft ICE-Systemhalt bleiben. Die herausragende Bedeutung der Stadt Bamberg als Eisenbahnknotenpunkt muss sichergestellt werden.

 

b)Lärmschutz:

 

Für die schalltechnische Beurteilung und Festlegung der aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen sind unter Zugrundelegung der Berechnungsvorschrift Schall 03 (1990) die Prognosezahlen 2030 anzuwenden. Der Zielplan "Lärmschutzwandhöhen und Gestaltungsanforderungen", vorgestellt in der Sondervollsitzung am 06.03.2018 (Anlage 10), ist dem weiteren Planungsprozess zugrunde zu legen. Im Wettbewerb für die Ausgestaltung des baulichen Lärmschutzes sind ausdrücklich auch Bauarten erwünscht, für die aktuell noch keine Bauartzulassung vorliegt. Für den Stadtteil Gereuth ist ein vorgezogener Lärmschutz anzustreben.

 

c)S-Bahn-Halt Bamberg Süd:

 

In Übereinstimmung mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28.11.2017 in der Variante „Standort Nürnberger Straße“ ist der S-Bahn-Haltepunkt Bamberg-Süd mit drei Zuwegungen (nach Westen in das Wohngebiet Gereuth, nach Osten zur Nürnberger Straße und nach Süden zur Eisenbahnüberführung Forchheimer Straße) zu realisieren. Die vorzeitige Verwirklichung des S-Bahn-Haltepunktes Bamberg-Süd ist anzustreben.

 

d)UNESCO-Welterbe:

 

Die herausragenden Belange des UNESCO-Weltkulturerbes sind zu wahren und jederzeit mit höchster Priorität zu berücksichtigen. In allen Abschnitten, die mit ausgewiesenen Sichtachsen eine besondere Relevanz haben, ist die Verwendung von transparenten Lärmschutzwänden sicherzustellen.

 

e)Erwerbsgartenbau:

 

Die Inanspruchnahme von Erwerbsgärtnerflächen in der Nordflur ist auf das notwendigste zu minimieren. Während der Baumaßnahmen sind Ausgleichsflächen für die Erwerbsgärtner zur Verfügung zu stellen.

 

f)Streckenführung:

 

Die „mittige Ausfädelung“ auf der Strecke Bamberg-Rottendorf auf Basis des neuen Systemplanes der DB Netz AG (Stand: 07/2017) ist integraler Bestandteil der Streckenführung durch das Stadtgebiet. Alle Gebäude des Mälzerei-Ensembles an der Brennerstraße sind dabei zu erhalten.

 

g)Grundwasserschutz und Trinkwasserversorgung:

 

Keine Verschlechterung der Trinkwassergewinnung in Folge von Ausbaumaßnahmen. Der Grundwasserschutz und die Sicherung der Trinkwasserversorgung im Bamberger Stadtwald ist zu gewährleisten. Der Vorhabenträger Deutsche Bahn übernimmt sämtliche Kosten in Verbindung mit den erforderlichen Änderungen.

 

Bereits im Jahr 1996 schloss die DB Netz AG mit den damaligen Stadtwerken einen Vertrag, der die Vorgehensweise für den 4-gleisigen Ausbau und den Betrieb der Bahnstrecke durch das Stadtgebiet bzw. in den Wasserschutzgebieten der Stadtwerke Bamberg regelt.

 

Dieser Vertrag behandelt primär die Ersatzwasserbeschaffung während der Bauzeit und die aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderliche Verlegung der „Unteren Fassung“ im Stadtwald und ist hinsichtlich der Kostentragung für die notwendige Verlegung der Unteren Fassung und den dazu gehörigen Umsetzungszeitplan im Detail noch zu präzisieren.

 

h)Bauabwicklung:

 

Während der gesamten Baumaßnahmen sind ausreichende Verkehrsverbindungen zwischen Bamberg-Ost und der Innenstadt sicherzustellen: In jeder Bauphase sind die Unterführungen so zu organisieren, dass weiterhin bahnquerende Verbindungen möglich sind. Es wird ein umfassender Einsatz von mobilen Schallschutzelementen sichergestellt. Vor Beginn der Baumaßnahmen wird ein Beweissicherungsverfahren für sämtliche Anlieger durchgeführt.

 

Weitere Themen sind etwa die Minimierung der bauzeitlichen Belastungen, Ausnutzung aller denkbaren Maßnahmen zur Verkürzung der Bauzeit und die Entwicklung von geeigneten Umleitungskonzepten. Im Planungsdialog zwischen DB Netz AG und der Stadtverwaltung sind dazu alle planungsrelevanten Detailfragen zu klären sowie ein stadtverträgliches Bauphasenkonzept vorzulegen.    

 

i)Kommunikation:

 

Bei der Bahn und der Stadtverwaltung wird ein zentraler Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger für alle Belange des Bahnausbaus eingerichtet. Dazu gehört auch die Bündelung und Unterstützung von Ansprüchen der betroffenen Hauseigentümer. Die Beteiligung der Betroffenen, Information der gesamten Bürgerschaft, ist auf der Grundlage des bisherigen Kommunikationsprozesses transparent und bürgernah fortzusetzen.

 

j)Der Stadtrat behält sich vor, diesen Zeitkatalog jeweils entsprechend dem aktuellen Projektplanungsstand zu aktualisieren bzw. zu ergänzen.

 

4.Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die im Zielkatalog aufgeführten städtischen Interessen und Forderungen gegenüber der DB AG in allen Verfahrensschritten durchzusetzen und regelmäßig im Stadtrat zu berichten.

 

5.Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes im Laufe des Jahres 2018 einen Vorschlag zur Positionierung der Stadt hinsichtlich der verkehrsplanerischen Zielvorstellungen für alle Eisenbahnkreuzungsbauwerke zur Entscheidung vorzulegen.

 

6.Die Anträge der BBB-Stadtratsfraktion vom 30.05.2017, der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.02.2018, der Bamberger Allianz vom 10.01.2018, der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.01.2018 sowie alle bis einschließlich 26.02.2018 eingegangenen Anträge und Anfragen aus den Reihen des Stadtrates sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:29 (OB Starke, Dr. Lange, Metzner, Ackermann, C. Starke, Eichhorn, Kunkte, Stieringer Martins Niedermaier, Holland, Gottschall, Süß, Neller, Dr. Müller, Prof. Dr. Seitz, Deuber, Dr. Heller, Xie, E. Eichfelder, Kalb, Niedermaier, Rudel, Hipelius, Huml, Lauer, Weinsheimer, Grader, Pöhner, Reinfelder)

 

Nein- Stimmen:13 (Wußmann, H.-J. Eichfelder, Neumann, Tscherner, Triffo, Dischinger, Laaser, Reuß, Dr. Rausch, Sowa, Friedrich, Leumer, Schwimmbeck)

 

Auf Antrag der Verwaltung wird der Buchstabe b) Lärmschutz bei Ziffer 3 geändert.