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ALLRIS - Auszug

12.05.2010 - 7 BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. G 10 B mit integrier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Baudirektor Lang

              Berufsm. Stadtrat  Zistl-Schlingmann

 

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Beschluss

 

 

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund

              a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-              1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in               der zuletzt geänderten Fassung sowie

              b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung               der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt               geänderten Fassung,

              c)              der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der               Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt               geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. G 10B vom 12.05.2010, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 12.05.2010

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: