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ALLRIS - Auszug

26.06.2018 - 7 Anpassung der Kostenrichtwerte im Kindertagesst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

 

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Beschluss

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau des Kinderhaus Luise Scheppler, der Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % für die Kindergarten- und i. H. v. 62,5 % für die Kinderhortplätze ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 % bei den Kindergartenplätzen und mit 94,3 % bei den Kinderhortplätzen, somit

 

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal1.912.601,00 €

 

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 % für den Kindergarten und in Höhe von 62,5 % für den Kinderhort.

2.Dem Bauträger der Maßnahme Neubau der Kindertagesstätte in der Dr.-Ida-Noddack-Straße, der Johanniter Unfallhilfe e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 %, somit

 

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.102.314,00 €

 

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.

3.Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig