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Inhalt
ALLRIS - Auszug

04.07.2018 - 13 Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Bauer-Banzhaf, Fachbereich Baurecht - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat wie folgt zu beschließen:

 

2.1.Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung und der Empfehlung des Bau-und Werkssenats Kenntnis.

 

2.2.Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung wie folgt zu beschließen:

 

2.2.1.Der Stadtrat nimmt die Empfehlungen des Bau-und Werksenats sowie des Finanzsenats zur Kenntnis und beschließt für alle Vergaben, die bisher unter den sachlichen Anwendungsbereich der VOL/A bzw. der VOF fielen, ab sofort die Unterschwellenvergabeverordnung anzuwenden.

 

2.2.2.Der Stadtrat empfiehlt auch allen Tochtergesellschaften und Beteiligungen diese Regelung weitestmöglich zu übernehmen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage