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ALLRIS - Auszug

24.07.2018 - 11 Einbau einer Kindertagesstätte in das ehemalige...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Haupt

 

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Beschluss

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.Der Bedarf von 50 Kindergartenplätzen und 36 Kinderkrippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für das Kinderhaus Offizierscasino, Föhrenstraße 233, 96052 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.

2.Die Betriebsträgerschaft  wird der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg übertragen

3.Dem Bauträger der Maßnahme, der Stadtbau GmbH Bamberg wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

 

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.371.842,00 €

 

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90%.

4.Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5.Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Errichtung des Kinderhauses Offizierscasino, Föhrenstraße 233, 96052 Bamberg durch die Stadtbau GmbH Bamberg in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

6.Der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg e.V. wird ein Zuschuss zur Nettomiete für diese Räumlichkeiten für die Dauer der Nutzung als Kinderhaus in Höhe von 2.500,00 €/monatlich, d.h. 30.000,00 € jährlich erstattet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig