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ALLRIS - Auszug

18.09.2018 - 3 Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Haupt

 

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Beschluss

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

Ab sofort sind beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche und Kleingartenflächen eine Passage bezüglich des vollständigen Verzichts auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen durch das Immobilienmanagement mit vorzusehen. Dies gilt entsprechend auch für Vertragsverlängerungen.

 

  1. Das Immobilienmanagement tritt bis Ende 2020 mit den Pächtern - vor dem Hintergrund des Endes der Zulassung von Glyphosat im Dezember 2022 - mit dem Ziel in Kontakt, neue Pachtverträge mit Wirkung ab dem 01.01.2023 abzuschließen, die eine Passage bezüglich des vollständigen Verzichts auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen vorsehen. Kommt es bis zum 31.12.2020 zu keinen Neuabschlüssen, werden die entsprechenden Altverträge zum 31.12.2022 gekündigt.

 

  1. Den Inhabern bestehender Pachtverträge ist das in Anlage beigefügte Informationsschreiben über Glyphosat durch das Immobilienmanagement zur Kenntnis und mit der Bitte zu übermitteln, wenn möglich auf den Einsatz von Glyphosat auf den gepachteten Flächen zu verzichten.

 

  1. Der Umweltsenat empfiehlt den Aufsichtsräten der städtischen chterunternehmen, sich mit der Frage nach dem Umgang mit Glyphosat zu befassen.

 

  1. Die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.10.2017 sowie der GAL-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Die neue Ziffer 3 ergeht auf Antrag der CSU-Stadtratfraktion.

Die neue Ziffer 5 und 6 ergeht auf Antrag der Verwaltung.

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Anlagen zur Vorlage